Was regelt der Kollektivvertrag?
Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft und der Arbeitgebervertretung (Wirtschaftskammer oder Fachverband).
Er regelt die Mindestarbeitsbedingungen für eine gesamte Branche und gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die diesem Kollektivvertrag unterliegen.
Warum ist der Kollektivvertrag so wichtig?
Der Kollektivvertrag verbessert viele gesetzliche Mindeststandards und sorgt für faire Arbeitsbedingungen.
Viele Ansprüche, die Arbeitnehmer heute als selbstverständlich ansehen, wurden von den Gewerkschaften in Kollektivverträgen erkämpft.
Was regelt ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag regelt unter anderem:
- Mindestlöhne und Mindestgehälter
- Lohn- und Gehaltserhöhungen
- Arbeitszeit
- Überstunden und Zuschläge
- Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
- Taggelder und Reisekosten
- Urlaubsgeld (13. Bezug)
- Weihnachtsgeld (14. Bezug)
- Kündigungsfristen und Kündigungstermine
- Sonderurlaub
- Lehrlingseinkommen
- Pausen und Ruhezeiten (soweit kollektivvertraglich geregelt)
- Verfallsfristen für Ansprüche
Regelt das Gesetz Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld?
Nein.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Ansprüche bestehen in den meisten Branchen aufgrund des jeweiligen Kollektivvertrages.
Regelt der Kollektivvertrag meinen Lohn?
Ja.
Der Kollektivvertrag legt den Mindestlohn für Ihre Tätigkeit fest.
Der Arbeitgeber darf diesen Mindestlohn nicht unterschreiten.
Kann mein Arbeitsvertrag schlechter sein als der Kollektivvertrag?
Nein.
Ein Arbeitsvertrag darf die Regelungen des Kollektivvertrages grundsätzlich nicht verschlechtern.
Bessere Vereinbarungen sind jederzeit möglich.
Wer verhandelt den Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag wird jedes Jahr zwischen der Gewerkschaft und der Arbeitgebervertretung verhandelt.
Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglieder sind, desto stärker ist die Verhandlungsposition der Gewerkschaft.
Wie oft wird der Kollektivvertrag neu verhandelt?
Die meisten Kollektivverträge werden einmal jährlich neu verhandelt.
Dabei geht es unter anderem um:
- Lohnerhöhungen,
- Zulagen,
- Lehrlingseinkommen,
- Verbesserungen der Arbeitsbedingungen.
Gilt der Kollektivvertrag auch für Nicht-Mitglieder?
Ja,leider!
Die Mindeststandards eines Kollektivvertrages gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis diesem Kollektivvertrag unterliegt.
Welche Vorteile haben Gewerkschaftsmitglieder zusätzlich?
Mitglieder profitieren unter anderem von:
- kostenloser arbeitsrechtlicher Beratung,
- Rechtsschutz,
- Überprüfung der Lohnabrechnung,
- Unterstützung bei Problemen mit dem Arbeitgeber,
- Vertretung vor Gericht (im Rahmen der Rechtsschutzrichtlinien),
- einer starken Interessenvertretung bei den Kollektivvertragsverhandlungen.
- Utertstützung bei allen Ämtern-BUAK-PVA-AUVA-ÖGK-AMS-Finanzamt........................
Wo finde ich heraus, welcher Kollektivvertrag für mich gilt?
Der anzuwendende Kollektivvertrag muss im Arbeitsvertrag oder Dienstzettel angegeben sein.
Gerne prüfen wir kostenlos, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden ist.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Kollektivvertrag nicht einhält?
Werden die Bestimmungen des Kollektivvertrages nicht eingehalten, können Arbeitnehmer ihre Ansprüche geltend machen.
Die Gewerkschaft Bau-Holz unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Gut zu wissen
Viele wichtige Ansprüche stammen nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Kollektivvertrag.
Dazu gehören insbesondere:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- jährliche Lohnerhöhungen
- Zulagen und Zuschläge
- viele Verbesserungen der Arbeitsbedingungen
Je mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sind, desto stärker ist die Gewerkschaft bei den Kollektivvertragsverhandlungen – und desto bessere Ergebnisse können für alle Beschäftigten erreicht werden.
