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Arbeitnehmerschutz – Häufige Fragen und Antworten

Was ist Arbeitnehmerschutz?

Der Arbeitnehmerschutz umfasst alle gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Sicherheit und Würde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.


Wer ist für den Arbeitnehmerschutz verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.


Muss mir der Arbeitgeber Schutzausrüstung zur Verfügung stellen?

Ja.

Erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Helm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Handschuhe oder Warnkleidung muss vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden.


Muss ich die Schutzausrüstung verwenden?

Ja.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden.


Darf ich gefährliche Arbeiten ablehnen?

Ja.

Wenn eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht und keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen wurden, dürfen Sie die Arbeit verweigern und müssen Ihren Vorgesetzten sofort informieren.


Was muss ich tun, wenn ich einen Sicherheitsmangel feststelle?

Melden Sie den Mangel sofort Ihrem Vorgesetzten oder der Sicherheitsvertrauensperson.

Gefährliche Situationen dürfen nicht ignoriert werden.


Habe ich Anspruch auf eine Einschulung?

Ja.

Vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder beim Einsatz neuer Maschinen müssen Sie ausreichend eingeschult und über mögliche Gefahren informiert werden.


Muss ich an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen?

Ja.

Sicherheitsunterweisungen sind verpflichtend und dienen Ihrem Schutz sowie dem Ihrer Kolleginnen und Kollegen.


Wer kontrolliert den Arbeitnehmerschutz?

Die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften wird unter anderem vom Arbeitsinspektorat kontrolliert.


Was passiert bei einem Arbeitsunfall?

Melden Sie den Arbeitsunfall sofort Ihrem Arbeitgeber.

Lassen Sie Verletzungen ärztlich behandeln und achten Sie darauf, dass der Unfall ordnungsgemäß gemeldet wird.


Darf ich ohne Absturzsicherung auf einem Dach arbeiten?

Nein.

Bei Absturzgefahr müssen geeignete Schutzmaßnahmen wie Gerüste, Geländer oder persönliche Absturzsicherungen vorhanden sein.


Muss der Arbeitgeber Trinkwasser bereitstellen?

Ja.

Vor allem bei Arbeiten im Freien und hohen Temperaturen muss ausreichend Trinkwasser zur Verfügung stehen.


Welche Rechte habe ich bei großer Hitze?

Der Arbeitgeber muss geeignete Schutzmaßnahmen treffen, beispielsweise:

  • ausreichend Trinkwasser bereitstellen,
  • Pausen ermöglichen,
  • Arbeitsabläufe anpassen,
  • schattige Aufenthaltsbereiche schaffen.

Habe ich Anspruch auf Pausen?

Ja.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht Ihnen grundsätzlich eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.


Darf ich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss arbeiten?

Nein.

Arbeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefährdet Sie und andere und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.


Muss ich gefährliche Maschinen bedienen, obwohl ich nicht eingeschult wurde?

Nein.

Sie dürfen nur Maschinen bedienen, für die Sie entsprechend unterwiesen oder ausgebildet wurden.


Wer ist die Sicherheitsvertrauensperson?

Die Sicherheitsvertrauensperson unterstützt die Beschäftigten bei Fragen des Arbeitnehmerschutzes und arbeitet mit dem Arbeitgeber und dem Arbeitsinspektorat zusammen.


Darf ich wegen eines Sicherheitsmangels benachteiligt werden?

Nein.

Niemand darf benachteiligt werden, weil er auf Sicherheitsmängel aufmerksam macht oder Schutzmaßnahmen verlangt.


Muss ich Arbeitskleidung selbst bezahlen?

Normale Kleidung ist grundsätzlich Privatsache.

Ist jedoch spezielle Schutzkleidung für die Arbeit erforderlich, muss diese vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden.


Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmerschutz verstößt?

Wenden Sie sich an:

  • Ihre Gewerkschaft Bau-Holz,
  • den Betriebsrat,
  • die Sicherheitsvertrauensperson oder
  • das Arbeitsinspektorat.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.


Darf ich alleine gefährliche Arbeiten durchführen?

Nicht immer.

Bei besonders gefährlichen Arbeiten müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Je nach Tätigkeit ist Alleinarbeit unzulässig oder nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt.


Tipp der Gewerkschaft Bau-Holz

Ihre Sicherheit hat Vorrang! Kein Auftrag und kein Zeitdruck rechtfertigen es, Ihre Gesundheit oder Ihr Leben zu gefährden. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zum Arbeitnehmerschutz haben, wenden Sie sich an die Gewerkschaft Bau-Holz – wir beraten Sie gerne.

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