Wie ist vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu schützen?
Die EU-Weit geltenden Bestimmungen der EU-Richtlinie 96/71/EG (Entsenderichtlinie) verpflichten jeden Mitgliedstaat dazu, für die Anwendung seiner nationalen Vorschriften
- über Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
- zum Mutterschutz und
- zum Schutz jugendlicher Beschäftigter
auch bei Arbeitseinsätzen zu sorgen, zu denen ein Unternehmen Arbeitnehmer/innen aus einem anderen Mitgliedstaat entsandt hat.
Österreichische Vorschriften mit diesen Schutzzielen werden als „Arbeitnehmerschutzvorschriften“ bezeichnet.
Österreichische Arbeitnehmerschutzvorschriften sind auch bei Arbeitnehmerentsendungen und -Überlassungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten nach Österreich einzuhalten.
Die Rechtsvorschriften des Arbeitnehmerschutzes schützen das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bei ihrer Arbeit. Menschengerechte Arbeitsbedingungen und hohe Sicherheitsstandards helfen dabei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefährdungen und auch deren Folgekosten zu vermeiden.
Die österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften Regeln z. B.
- den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
- den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z. B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
- Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z. B. Lärm,
- Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
- die Unterweisung in den Umgang mit den spezifischen Risiken eines Arbeitsplatzes,
- medizinische Untersuchungen,
- die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen,
- die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren.
Die Einhaltung der österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften kontrolliert vor allem die österreichische Arbeitsinspektion.