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Wie ist vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu schützen?

 

Die EU-Weit geltenden Bestimmungen der EU-Richtlinie 96/71/EG (Entsenderichtlinie) verpflichten jeden Mitgliedstaat dazu, für die Anwendung seiner nationalen Vorschriften

  • über Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
  • zum Mutterschutz und
  • zum Schutz jugendlicher Beschäftigter

auch bei Arbeitseinsätzen zu sorgen, zu denen ein Unternehmen Arbeitnehmer/innen aus einem anderen Mitgliedstaat entsandt hat.
Österreichische Vorschriften mit diesen Schutzzielen werden als „Arbeitnehmerschutzvorschriften“ bezeichnet.

 

Österreichische Arbeitnehmerschutzvorschriften sind auch bei Arbeitnehmerentsendungen und -Überlassungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten nach Österreich einzuhalten.

 

Die Rechtsvorschriften des Arbeitnehmerschutzes schützen das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bei ihrer Arbeit. Menschengerechte Arbeitsbedingungen und hohe Sicherheitsstandards helfen dabei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefährdungen und auch deren Folgekosten zu vermeiden.

 

Die österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften Regeln z. B.

  • den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
  • den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z. B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
  • Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z. B. Lärm,
  • Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
  • die Unterweisung in den Umgang mit den spezifischen Risiken eines Arbeitsplatzes,
  • medizinische Untersuchungen,
  • die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen,
  • die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren.

Die Einhaltung der österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften kontrolliert vor allem die österreichische Arbeitsinspektion.

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