Fragen

Mindestlohn

News
Termine
Beratungsteam
Beratungsstellen
Kollektivverträge
Fragen
Archiv
Verdachtsfälle
das Projekt
Galerie

Mindestlohn – Häufige Fragen und Antworten

Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn?

Nein.

In Österreich gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Mindestlöhne und Mindestgehälter werden überwiegend durch Kollektivverträge geregelt.


Was ist ein kollektivvertraglicher Mindestlohn?

Der kollektivvertragliche Mindestlohn ist das geringste Entgelt, das Ihnen laut Kollektivvertrag für Ihre Tätigkeit zusteht.

Der Arbeitgeber darf diesen Mindestlohn nicht unterschreiten.


Wer legt den Mindestlohn fest?

Der Mindestlohn wird nicht vom Staat, sondern in Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebervertretungen festgelegt.

Die Höhe ist je nach Branche unterschiedlich.


Woher weiß ich, welcher Mindestlohn für mich gilt?

Das hängt davon ab:

  • in welcher Branche Ihr Arbeitgeber tätig ist,
  • welcher Kollektivvertrag gilt,
  • welche Tätigkeit Sie ausüben und
  • in welche Lohn- oder Verwendungsgruppe Sie eingestuft sind.

Muss der Kollektivvertrag im Arbeitsvertrag angeführt sein?

Ja.

Der anzuwendende Kollektivvertrag muss im Dienstzettel oder schriftlichen Arbeitsvertrag angegeben sein.


Darf mein Arbeitgeber weniger bezahlen als den Mindestlohn?

Nein.

Der kollektivvertragliche Mindestlohn ist verbindlich und darf weder durch den Arbeitsvertrag noch durch eine Betriebsvereinbarung unterschritten werden.


Was passiert, wenn ich zu wenig Lohn bekomme?

Sie haben Anspruch auf die Nachzahlung der Lohndifferenz.

Je nach Kollektivvertrag gelten jedoch Verfallsfristen. Deshalb sollten Sie Ihre Lohnabrechnung möglichst rasch überprüfen lassen.


Bekommen auch ausländische Arbeitnehmer den österreichischen Mindestlohn?

Ja.

Wer in Österreich arbeitet und unter einen österreichischen Kollektivvertrag fällt, hat grundsätzlich Anspruch auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn – auch bei einer Entsendung nach Österreich.


Was ist eine falsche Einstufung?

Von einer falschen Einstufung spricht man, wenn Sie einer zu niedrigen Lohn- oder Verwendungsgruppe zugeordnet wurden.

Dadurch erhalten Sie weniger Lohn, als Ihnen zusteht.


Kann ich meinen Mindestlohn einklagen?

Ja.

Wird Ihnen weniger als der kollektivvertragliche Mindestlohn bezahlt, können Sie die Differenz grundsätzlich beim Arbeits- und Sozialgericht geltend machen.


Muss mein Arbeitgeber den Mindestlohn jedes Jahr erhöhen?

Nicht automatisch.

Steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne aufgrund neuer Kollektivvertragsabschlüsse, muss der Arbeitgeber zumindest diese neuen Mindestlöhne bezahlen. Ob auch eine bestehende Überzahlung erhöht wird, richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag.


Was soll ich tun, wenn ich glaube, zu wenig zu verdienen?

Vereinbaren Sie möglichst rasch einen Beratungstermin bei der Gewerkschaft Bau-Holz.

Wir prüfen kostenlos:

  • Ihre Einstufung,
  • den richtigen Kollektivvertrag,
  • Ihren Mindestlohn,
  • Zulagen und Zuschläge,
  • Überstunden sowie
  • mögliche Nachforderungen.

Gut zu wissen

Der Mindestlohn ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Gewerkschaften. Er schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Unterentlohnung und sorgt für faire Mindeststandards in den einzelnen Branchen. Ohne Kollektivverträge gäbe es in Österreich für viele Beschäftigte keinen verbindlichen Mindestlohn

Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie weiter auf der Seite bleiben, stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen OK