Kollektivverträge – Mehr als nur ein Arbeitsvertrag
Viele Leistungen sind nicht gesetzlich geregelt – sie werden von der Gewerkschaft erkämpft.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld, jährliche Lohnerhöhungen oder Mindestlöhne gesetzlich garantiert sind. Das stimmt jedoch nicht.
Diese wichtigen Leistungen werden jedes Jahr von der Gewerkschaft mit den Arbeitgeberverbänden verhandelt und im Kollektivvertrag festgelegt. Ohne diese Verhandlungen gäbe es viele Ansprüche, die heute selbstverständlich erscheinen, gar nicht.
Dazu gehören unter anderem:
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- jährliche Lohnerhöhungen
- kollektivvertragliche Mindestlöhne
- Zulagen und Zuschläge
- Arbeitszeitregelungen
- Kündigungsfristen
- Lehrlingseinkommen
- zahlreiche weitere soziale und finanzielle Leistungen
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer bzw. den Arbeitgeberverbänden. Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche und verbessert die gesetzlichen Mindeststandards.
In Österreich werden jedes Jahr mehr als 450 Kollektivverträge neu verhandelt. Hinter jeder Lohnerhöhung und jeder Verbesserung stehen intensive Verhandlungen der Gewerkschaften.
Warum sind Kollektivverträge so wichtig?
Ein Kollektivvertrag…
- sorgt für faire Mindestlöhne,
- schafft geregelte Arbeitsbedingungen,
- schützt vor Lohndumping und Ausbeutung,
- verhindert unfaire Konkurrenz zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
- schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und
- gibt Sicherheit und Planbarkeit für Beschäftigte und Betriebe.
Gerade im Bauwesen tragen starke Kollektivverträge dazu bei, dass faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen für alle gelten.
Die Stärke der Gewerkschaft entscheidet über das Ergebnis.
Je mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sind, desto stärker ist ihre Verhandlungsposition.
Eine starke Gewerkschaft kann bessere Löhne, höhere Zulagen und bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen.
Alle Beschäftigten profitieren von den Ergebnissen der Kollektivvertragsverhandlungen – ermöglicht werden sie jedoch durch jene Menschen, die Mitglied der Gewerkschaft sind und diese Verhandlungen erst möglich machen.
Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?
Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, den für ihn geltenden Kollektivvertrag zur Einsicht aufzulegen. Welcher Kollektivvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis angewendet wird, finden Sie auch auf Ihrem Dienstzettel oder Arbeitsvertrag.
Sie sind sich unsicher, ob Sie richtig eingestuft oder bezahlt werden?
Wir beraten Sie gerne und prüfen kostenlos Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Einstufung und Ihre Lohnabrechnung.
Gemeinsam erreichen wir mehr.
Gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit fallen nicht vom Himmel. Sie sind das Ergebnis einer starken Gewerkschaft und vieler engagierter Mitglieder.
Denn eines ist klar: Ohne Gewerkschaft gäbe es keine Kollektivverträge – und ohne Kollektivverträge gäbe es viele Ihrer heutigen Ansprüche nicht.
