Klagerecht und Sanktionen – Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet Klagerecht?
Das Klagerecht bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen können, wenn der Arbeitgeber diese nicht freiwillig erfüllt.
Dazu gehören zum Beispiel:
- offener Lohn oder Gehalt,
- Überstunden,
- Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
- Urlaubsersatzleistung,
- Zulagen und Zuschläge,
- Schadenersatzansprüche.
Wann kann ich Klage erheben?
Wenn Ihr Arbeitgeber berechtigte Ansprüche trotz Aufforderung nicht bezahlt oder gesetzliche bzw. vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt.
Vor einer Klage wird häufig versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Welches Gericht ist zuständig?
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist in Österreich das Arbeits- und Sozialgericht bzw. das jeweils zuständige Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht zuständig.
Muss ich sofort klagen?
Nein.
Wichtig ist jedoch, dass Sie die gesetzlichen Verjährungs- und kollektivvertraglichen Verfallsfristen einhalten. Wer zu lange wartet, kann seine Ansprüche verlieren.
Kann mich die Gewerkschaft unterstützen?
Ja.
Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz erhalten – im Rahmen der geltenden Richtlinien – rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, bis hin zur Vertretung vor Gericht.
Was kostet eine Klage?
Das hängt vom Einzelfall ab.
Lassen Sie sich vor einer Klage beraten. Für Gewerkschaftsmitglieder kann im Rahmen des Rechtsschutzes eine Unterstützung oder Vertretung möglich sein.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstößt?
Je nach Verstoß können unterschiedliche Konsequenzen folgen, zum Beispiel:
- Nachzahlung offener Entgeltansprüche,
- Verwaltungsstrafen,
- Schadenersatzpflicht,
- gerichtliche Verurteilung.
Welche Sanktionen drohen bei Lohn- und Sozialdumping?
Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter dem zustehenden Entgelt bezahlen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit erheblichen Verwaltungsstrafen und Nachzahlungen rechnen.
Welche Folgen hat eine falsche Lohnabrechnung?
Stellt sich heraus, dass zu wenig Lohn bezahlt wurde, muss der Arbeitgeber die Differenz grundsätzlich nachzahlen.
Zusätzlich können Verzugszinsen oder weitere rechtliche Folgen entstehen.
Darf mich mein Arbeitgeber benachteiligen, weil ich meine Rechte einfordere?
Nein.
Niemand darf benachteiligt, eingeschüchtert oder unter Druck gesetzt werden, weil er seine gesetzlichen Rechte geltend macht oder sich an die Gewerkschaft oder Behörden wendet.
Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass meine Rechte verletzt wurden?
Warten Sie nicht zu lange.
Sichern Sie alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Stundenaufzeichnungen usw.) und wenden Sie sich möglichst rasch an die Gewerkschaft Bau-Holz.
Gut zu wissen
Viele Ansprüche gehen verloren, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Deshalb gilt: Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser können Ihre Rechte gesichert und durchgesetzt werden.
Tipp der Gewerkschaft Bau-Holz: Bevor Sie selbst rechtliche Schritte setzen oder Dokumente unterschreiben, lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen. Eine frühzeitige Beratung kann Zeit, Geld und unnötige Verfahren ersparen.
