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Geltendmachung der Ansprüche

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Geltendmachung von Ansprüchen – Häufige Fragen und Antworten

 

Was bedeutet „Geltendmachung von Ansprüchen“ ?

 

Die Geltendmachung bedeutet, dass Sie offene Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig einfordern.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • offener Lohn oder Gehalt
  • Überstunden
  • Zuschläge
  • Urlaubsersatzleistung
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Diäten oder Taggelder
  • Prämien und Zulagen

Warum muss ich Ansprüche rechtzeitig geltend machen ?

 

Viele Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb der im Kollektivvertrag oder Gesetz vorgesehenen Fristen eingefordert werden.

Wer zu lange wartet, kann sein Geld verlieren.


Gibt es Fristen ?

 

Ja.

In vielen Kollektivverträgen gibt es sogenannte Verfallsfristen.

Diese können je nach Branche unterschiedlich sein und sind oft wesentlich kürzer als die allgemeine Verjährungsfrist.


Was ist der Unterschied zwischen Verfallsfrist und Verjährung ?

 

Verfallsfrist

  • Der Anspruch geht endgültig verloren, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird.

Verfallsfristen stehen in deinem Kolektivvertrag! Immer beachten damit nichts verfällt.

 

Verjährung

  • Der Anspruch besteht grundsätzlich weiter, kann aber nach Ablauf der Verjährungsfrist gerichtlich nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden.

Wie mache ich einen Anspruch geltend ?

 

Am besten schriftlich.

Schreiben Sie Ihrem Arbeitgeber, welche Ansprüche Sie haben und fordern Sie diese unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung ein.

Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf.


Muss ich meinen Anspruch beweisen ?

 

Ja.

Deshalb sollten Sie wichtige Unterlagen aufbewahren, zum Beispiel:

  • Arbeitsvertrag oder Dienstzettel
  • Lohnabrechnungen
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Stundenlisten
  • Dienstpläne
  • E-Mails oder SMS
  • Fotos oder andere Nachweise

Welche Ansprüche kann ich geltend machen ?

Zum Beispiel:

  • nicht bezahlter Lohn
  • Überstunden
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Urlaubsersatzleistung
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Zulagen
  • Reisekosten
  • Taggelder
  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen

Kann ich Ansprüche auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen ?

 

Ja.

Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses können offene Ansprüche bestehen.

Wichtig ist jedoch, die jeweiligen Verfalls- und Verjährungsfristen einzuhalten.


Was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt ?

 

Dann sollten Sie rasch die Gewerkschaft Bau-Holz kontaktieren.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei den weiteren Schritten – von der außergerichtlichen Geltendmachung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.


Kostet die Geltendmachung etwas ?

 

Die Beratung durch die Gewerkschaft Bau-Holz ist kostenlos.

Mitglieder erhalten darüber hinaus umfassenden Rechtsschutz im Rahmen der geltenden Richtlinien.


Kann ich Ansprüche auch mündlich geltend machen?

 

Grundsätzlich ja.

Aus Beweisgründen empfehlen wir jedoch immer eine schriftliche Geltendmachung.


Was ist eine Verfallsklausel ?

 

Eine Verfallsklausel ist eine Bestimmung im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag, nach der Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden müssen.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch verloren gehen.


Was sollte ich tun, wenn ich glaube, zu wenig Lohn erhalten zu haben ?

 

Warten Sie nicht ab.

Lassen Sie Ihre Lohnabrechnung möglichst rasch von der Gewerkschaft Bau-Holz überprüfen. Je früher ein Fehler erkannt wird, desto einfacher lassen sich Ihre Ansprüche sichern.


Gut zu wissen

 

Zeit ist entscheidend! Viele Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Bewahren Sie daher Ihre Unterlagen sorgfältig auf und holen Sie frühzeitig rechtliche Beratung ein.

 

Tipp der Gewerkschaft Bau-Holz: Haben Sie Zweifel an Ihrer Lohnabrechnung, an Überstunden, Zulagen oder Ihrer Endabrechnung? Vereinbaren Sie so rasch wie möglich einen Beratungstermin. Wir prüfen Ihre Ansprüche und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

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