Krankenstand, Entgeltfortzahlung und Krankengeld – Häufige Fragen und Antworten
Was muss ich tun, wenn ich krank werde?
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich, dass Sie arbeitsunfähig sind.
Wenn Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Krankenstandsbestätigung verlangt, müssen Sie diese fristgerecht vorlegen.
Bekomme ich während des Krankenstands weiterhin mein Gehalt?
Ja.
Wenn Sie unverschuldet krank werden, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wie lange diese bezahlt wird, hängt unter anderem von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses ab.
Was bedeutet Entgeltfortzahlung?
Die Entgeltfortzahlung bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihr Entgelt trotz Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum weiterbezahlt.
Sie soll den Einkommensverlust während einer Krankheit ausgleichen.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter?
Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter anderem nach der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses.
Je länger Sie im Betrieb beschäftigt sind, desto länger besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Geldleistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Es wird bezahlt, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet oder nur noch teilweise besteht.
Wer bezahlt das Krankengeld?
Das Krankengeld wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausbezahlt.
Muss ich das Krankengeld selbst beantragen?
In vielen Fällen erfolgt die Auszahlung nach den erforderlichen Meldungen automatisch.
Sollten Unterlagen fehlen oder Unklarheiten bestehen, informiert Sie die ÖGK.
Kann ich während des Krankenstands gekündigt werden?
Ja.
Ein Krankenstand schützt grundsätzlich nicht vor einer Kündigung.
Die Kündigung muss jedoch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und darf nicht gegen besondere Kündigungsschutzvorschriften verstoßen.
Darf ich während des Krankenstands das Haus verlassen?
Ja.
Sie dürfen alles tun, was Ihre Genesung nicht verzögert oder gefährdet.
Arztbesuche, Einkäufe oder kurze Spaziergänge können daher zulässig sein.
Darf ich während des Krankenstands arbeiten?
Nein.
Während eines Krankenstands dürfen Sie keine Tätigkeit ausüben, die Ihrer Genesung widerspricht oder den Krankenstand missbräuchlich erscheinen lässt.
Kann mich der Arbeitgeber im Krankenstand kontrollieren?
Der Arbeitgeber kann überprüfen lassen, ob der Krankenstand berechtigt ist.
Auch die Österreichische Gesundheitskasse kann Kontrollen durchführen.
Was passiert, wenn ich mich im Urlaub verletze oder krank werde?
Wenn Sie während des Urlaubs länger als drei Kalendertage ununterbrochen erkranken und dies ordnungsgemäß nachweisen, werden diese Krankheitstage grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet.
Muss ich nach dem Krankenstand sofort wieder arbeiten?
Ja.
Sobald Ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist und der Krankenstand beendet wurde, müssen Sie die Arbeit wieder aufnehmen.
Kann ich wegen Krankheit Nachteile im Betrieb haben?
Nein.
Niemand darf wegen einer berechtigten Erkrankung benachteiligt werden.
Was passiert, wenn ich während des Krankenstands Urlaub machen möchte?
Ein Urlaub während eines Krankenstands ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wenn Sie verreisen möchten, sollten Sie vorher unbedingt mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen und sicherstellen, dass die Reise Ihre Genesung nicht beeinträchtigt.
Bekomme ich auch bei einem Arbeitsunfall Entgeltfortzahlung?
Ja.
Auch bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bestehen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls auf weitere Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld?
Entgeltfortzahlung
- Wird vom Arbeitgeber bezahlt.
- Erfolgt zu Beginn des Krankenstands.
- Die Dauer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Krankengeld
- Wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bezahlt.
- Beginnt, wenn die Entgeltfortzahlung endet oder nur noch teilweise besteht.
- Dient der finanziellen Absicherung bei längerer Krankheit.
Was soll ich tun, wenn der Arbeitgeber mein Entgelt nicht bezahlt?
Wenden Sie sich rasch an die Gewerkschaft Bau-Holz.
Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Gut zu wissen
Ein Krankenstand ist kein Urlaub! Er dient ausschließlich Ihrer Genesung. Halten Sie sich an die ärztlichen Anweisungen und informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Tipp der Gewerkschaft Bau-Holz: Wenn Sie Fragen zur Entgeltfortzahlung, zum Krankengeld oder zu Problemen während des Krankenstands haben, vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
