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Die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse ist als Körperschaft öffentlichen Rechts mit der Verwaltung staatlicher Aufgaben in Selbstverwaltung beauftragt. Sie ist gleichzeitig die Institution der Sozialpartner in der Bauwirtschaft und so um einen Konsens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bemüht. Die Leitung ist paritätisch, durch einen Vertreter der ArbeitnehmerInnen und einen Vertreter der ArbeitgeberInnen, besetzt.

 

Die Hauptaufgabe der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse besteht in der Verwaltung der Urlaubs- und Abfertigungsansprüche und der Bauarbeiter Schlechtwetterentschädigung. Einen weiteren Aufgabenbereich bildet die Verwaltung des ersatzweisen Anspruches auf Winterfeiertagsvergütung und der seit 2014 neu hinzu gekommene Sachbereich Überbrückungsgeld.

 

Die gesetzliche Grundlage hierfür sind das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und das Bauarbeiter-Schlechtwetter- Entschädigungsgesetz (BSchG).

 

Mehr über die Leistungen der BUAK erfahren Sie hier.

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