Kündigung durch den Arbeitnehmer
Ich möchte selbst kündigen – was muss ich beachten?
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden möchten, spricht man von einer Arbeitnehmerkündigung.
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis können Sie kündigen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung.
Wichtig: Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Muss ich schriftlich kündigen?
Gesetzlich ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine Kündigung kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen.
Unsere Empfehlung:
Kündigen Sie immer schriftlich, damit Sie einen Nachweis haben.
Wenn Sie die Kündigung persönlich abgeben, lassen Sie sich den Erhalt auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Gilt eine Kündigung per Post sofort?
Nein.
Entscheidend ist nicht der Tag der Aufgabe bei der Post, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber einlangt.
Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.
Wann ist meine Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie dem Arbeitgeber zugeht.
Das bedeutet:
- persönliche Übergabe,
- Einwurf in den Briefkasten oder
- Zustellung per Post.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?
Kündigungsfrist
= Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Kündigungstermin
= Der letzte Arbeitstag bzw. der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet.
Beispiel
Kündigungsfrist: 1 Monat
Kündigungstermin: Monatsletzter
Soll das Arbeitsverhältnis am 30. Juni enden, muss die Kündigung spätestens am 31. Mai beim Arbeitgeber eingelangt sein.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Arbeiterinnen und Arbeiter
Hier gelten meist die Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages.
Gerade in der Bauwirtschaft unterscheiden sich die Kündigungsfristen je nach Branche.
Wir beraten Sie gerne, damit ihr keine Ansprüche verliert .
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?
Auch eine verspätete oder nicht fristgerechte Kündigung beendet grundsätzlich das Arbeitsverhältnis.
Allerdings können dadurch Nachteile entstehen, zum Beispiel:
- Verlust der Urlaubsersatzleistung
- Verlust von Sonderzahlungen (je nach Kollektivvertrag)
- Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers
Deshalb sollten Kündigungsfristen immer eingehalten werden.
Was bedeutet Dienstfreistellung?
Der Arbeitgeber kann Sie während der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellen.
In diesem Fall:
- müssen Sie nicht mehr arbeiten,
- erhalten aber weiterhin Ihr volles Entgelt.
Habe ich Anspruch auf Postensuchtage?
Wenn Sie selbst kündigen, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Arbeitssuche.
Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder dem Kollektivvertrag ergeben.
Bekomme ich Arbeitslosengeld?
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst beenden, beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich grundsätzlich erst nach einer Sperrfrist von vier Wochen, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Bei einem Wohnsitz im Ausland gelten zusätzlich die Bestimmungen des jeweiligen Wohnsitzstaates. In slowenienen bekommt mann bei Einvernähmlicher Lösung und selbst Kündigung kein Arbeitslosengeld!
Wie lange bin ich nach der Kündigung krankenversichert?
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht in Österreich grundsätzlich noch ein Anspruch auf Krankenbehandlung (Sachleistungen) für sechs Wochen.
Für neue Krankheitsfälle besteht der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich noch drei Wochen.
Wichtig: Diese Regelungen können sich bei Wohnsitz im Ausland oder besonderen Versicherungsverhältnissen unterscheiden.
Unsere Empfehlung
Kündigen Sie niemals vorschnell!
Lassen Sie Ihre Kündigungsfrist und Ihre Ansprüche (Urlaub, Überstunden, Sonderzahlungen, Endabrechnung und Arbeitslosengeld) vorher von der Gewerkschaft Bau-Holz prüfen.
Eine kurze Beratung kann Ihnen viel Geld und Ärger ersparen.
