Kündigung
Wenn Sie selbst Ihren Job aufgeben wollen, spricht man von Arbeiternehmer-Kündigung. Mit einer Arbeitnehmerkündigung lösen Sie Ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet durch Zeitablauf.
Achtung!
Ein befristetes Arbeitsverhältnis können Sie nur dann kündigen, wenn Sie diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich mit dem Arbeitgeber vereinbart haben.
Schriftlich oder mündlich kündigen?
Das Gesetz sieht keine bestimmte Kündigungsform vor. Sie können daher mündlich oder schriftlich kündigen, außer Ihr Kollektiv- oder Dienstvertrag sieht eine bestimmte Kündigungsform vor.
Tipps zur Kündigung
Kündigen Sie schriftlich – aus Beweisgründen! Falls Sie das Kündigungsschreiben persönlich überbringen, lassen Sie sich die Übergabe auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Dauer des Postwegs berücksichtigen! Wenn Sie die Kündigung mit der Post schicken, ist die Kündigung nicht mit dem Absenden wirksam, sondern mit dem Tag, an dem der Brief beim Arbeitgeber einlangt. Erst ab diesem Tag beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.
Wann ist die Kündigung gültig?
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, wenn die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht – das heißt, wenn Sie ihm gesagt haben, dass Sie kündigen. Oder wenn die schriftliche Kündigung in den Händen Ihres Arbeitgebers ist.
Kündigungstermin und Kündigungsfrist
Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll – also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung aussprechen.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Kündigung (mündlich ausgesprochen oder schriftlich zugegangen) und dem Kündigungstermin.
Beispiel
Kündigungsfrist: 1 Monat
Kündigungstermin: Monatsletzter; das Arbeitsverhältnis soll Ende Juni enden.
Wann muss ich kündigen? In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am 31.5. beim Arbeitgeber eingelangt sein, damit das Arbeitsverhältnis am 30.6. ordnungsgemäß endet. Sie können die Kündigung zum 30.6. aber auch früher aussprechen, z.B. am 25.5., um das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß am 30.6. zu beenden.
Kündigungsfrist bei Angestellten
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, können Angestellte ihr Dienstverhältnis jeweils zum Monatsletzten kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Kündigungsfrist bei ArbeiterInnen
Bei ArbeiterInnen sind Kündigungsfristen und -termine meistens in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt. ArbeiterInnen müssen daher vor dem Kündigen nachschauen, was in ihrem Kollektivvertrag steht. Im Zweifelsfall gibt die Arbeiterkammer oder die jeweilige Fachgewerkschaft Auskunft über Kündigungsfristen und -termine.
Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten
Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt jedoch der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen. Zum Beispiel den Verlust der Urlaubsersatzleistung aus dem laufenden Urlaubsjahr, Verlust der Sonderzahlungen (abhängig vom Kollektivvertrag), Schadenersatzpflicht usw. Beachten Sie daher unbedingt die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin!
Dienstfreistellung – was ist das?
Dienstfreistellung bedeutet, dass der Arbeitgeber während einer bestimmten Dauer (meist während der Kündigungsfrist) freiwillig auf Ihre Arbeitsleistung verzichtet. Er muss jedoch das volle Entgelt weiterzahlen.
Postensuchtage - bezahlte Freizeit in der Kündigungsfrist
Wenn Sie selbst kündigen, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freizeit für die Arbeitssuche ("Postensuchtage").
Achtung!
Der Arbeitsvertrag oder ein anzuwendender Kollektivvertrag können allerdings einen Anspruch auf bezahlte Freizeit auch bei Arbeitnehmerkündigung vorsehen. Es ist daher ratsam, in den Arbeitsvertrag bzw. den Kollektivvertrag Einsicht zu nehmen!
Bekomme ich Arbeitslosengeld?
Bei einer selbst verursachten Auflösung eines Dienstverhältnisses beginnt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld frühestens nach einer Sperrfrist von vier Wochen. Bei einem Wohnsitz im Ausland, gelten immer die Gesetzlichen Regelungen des Landes, diese Regeln den Anspruch!
Wie lange bin ich Krankenversichert?
Nach Ende eines Dienstverhältnisses haben Sie noch 6 Wochen lang Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung (= Krankenbehandlung).
Jedoch nur, wenn sie einen Wohnsitz in Österreich haben! Wenn nicht ist der Anspruch mit dem ersten Tag aufgehoben.
Der Anspruch auf Krankengeld für neue Krankheitsfälle bleibt 3 Wochen lang erhalten. Für die Krankenversicherung ist die Form der Auflösung des Dienstverhältnisses egal.