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Arbeitszeit und Arbeitsruhe – Häufige Fragen und Antworten

 

Was versteht man unter Arbeitszeit ?

 

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Sie umfasst die Zeit, in der Sie dem Arbeitgeber Ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen.


Wie viele Stunden darf ich täglich arbeiten ?

 

Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden pro Tag.

Die tägliche Höchstgrenze liegt bei 12 Stunden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Wie viele Stunden darf ich pro Woche arbeiten ?

 

Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.

Die Höchstarbeitszeit beträgt 60 Stunden pro Woche. Im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen jedoch grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden.


Muss ich Überstunden leisten ?

 

Überstunden dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen angeordnet werden.

Für die 11. und 12. Arbeitsstunde besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, diese aus berücksichtigungswürdigen persönlichen Gründen abzulehnen.


Werden Überstunden bezahlt ?

Ja.

Überstunden sind entweder mit dem entsprechenden Zuschlag zu bezahlen oder – wenn vereinbart – durch Zeitausgleich abzugelten. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag.


Habe ich Anspruch auf Pausen ?

 

Ja.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten.

Diese Pause zählt grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.


Darf ich auf die Pause verzichten ?

 

Nein.

Die gesetzliche Ruhepause dient dem Gesundheitsschutz und kann grundsätzlich nicht durchgearbeitet werden.


Wie lange muss die tägliche Ruhezeit sein ?

 

Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit müssen grundsätzlich mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden.


Habe ich Anspruch auf Wochenendruhe ?

 

Ja.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine ununterbrochene Wochenendruhe von mindestens 36 Stunden, die den Sonntag einschließt. In einigen Branchen, darunter die Bauwirtschaft, gelten je nach Tätigkeit gesetzliche Ausnahmen.


Was ist die Wochenruhe ?

 

Kann die Wochenendruhe aufgrund gesetzlicher Ausnahmen nicht eingehalten werden, muss eine entsprechende Wochenruhe gewährt werden.


Darf mein Arbeitgeber mich an Sonn- oder Feiertagen arbeiten lassen ?

 

Grundsätzlich sind Sonn- und Feiertage arbeitsfrei.

Arbeiten an diesen Tagen sind nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen oder aufgrund besonderer Regelungen zulässig.


Habe ich Anspruch auf Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit ?

 

Ob und in welcher Höhe Zuschläge bezahlt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag oder anderen gesetzlichen Bestimmungen.


Was passiert, wenn ich keine Ruhezeiten bekomme ?

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten.

Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, sollten Sie sich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft Bau-Holz wenden.


Zählt die Fahrt zur Baustelle als Arbeitszeit ?

Die Fahrt von Ihrer Wohnung zur ersten Arbeitsstätte zählt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit.

Ob Fahrten zwischen Baustellen oder vom Betrieb zur Baustelle Arbeitszeit sind, hängt vom Einzelfall und den kollektivvertraglichen Regelungen ab.


Was ist Zeitausgleich ?

 

Zeitausgleich bedeutet, dass geleistete Überstunden nicht ausbezahlt, sondern durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden.

Die Vereinbarung erfolgt grundsätzlich im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.


Darf mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit einfach ändern ?

 

Nicht beliebig.

Änderungen müssen sich im Rahmen des Arbeitsvertrages, des Kollektivvertrages und der gesetzlichen Bestimmungen bewegen.


Muss meine Arbeitszeit aufgezeichnet werden ?

 

Ja.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu dokumentieren.

Auch Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten selbst mitnotieren, um sie bei Bedarf mit der Lohnabrechnung vergleichen zu können.


Was ist Gleitzeit ?

 

Bei Gleitzeit können Arbeitnehmer Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst bestimmen.

Die Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.


Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz ?

 

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können für den Arbeitgeber Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.

Arbeitnehmer sollten Verstöße dokumentieren und sich an die Gewerkschaft Bau-Holz wenden.


Gut zu wissen

 

Die Bestimmungen zur Arbeitszeit dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer Sicherheit. Ausreichende Ruhezeiten verringern das Unfallrisiko und fördern die Erholung.

 

Tipp der Gewerkschaft Bau-Holz: Führen Sie möglichst eigene Aufzeichnungen über Ihre Arbeitszeiten, Überstunden und Pausen. So können Unstimmigkeiten bei der Lohnabrechnung leichter nachgewiesen werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Arbeitszeit korrekt abgerechnet wird oder die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden, beraten wir Sie gerne.

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