Urlaub – Häufige Fragen und Antworten
Wann habe ich Anspruch auf Urlaub?
Bereits ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erwerben Sie einen Urlaubsanspruch. Während der ersten sechs Monate entsteht der Urlaub anteilig, danach steht grundsätzlich der volle Jahresurlaub zu.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt:
- 25 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche)
- 30 Arbeitstage nach Vollendung von 25 anrechenbaren Dienstjahren
Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub bestimmen?
Nein.
Urlaub muss immer im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Eine einseitige Anordnung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Kann ich zum Urlaub gezwungen werden?
Nein.
Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer können Urlaub einseitig festlegen.
Kann mein Urlaub abgelehnt werden?
Ja.
Der Arbeitgeber kann einen gewünschten Urlaub aus betrieblichen Gründen ablehnen. Ebenso können Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Urlaub ablehnen.
Muss ich während meines Urlaubs erreichbar sein?
Nein.
Während des Urlaubs müssen Sie grundsätzlich weder dienstliche E-Mails lesen noch Anrufe oder Nachrichten Ihres Arbeitgebers beantworten.
Kann mein Arbeitgeber mich aus dem Urlaub zurückholen?
Grundsätzlich nein.
Eine Rückholung aus dem Urlaub ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Erkranken Sie während des Urlaubs mehr als drei Kalendertage ununterbrochen und weisen dies durch eine ärztliche Bestätigung nach, werden diese Krankheitstage grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet.
Der Arbeitgeber muss unverzüglich informiert werden.
Kann mein Urlaub verfallen?
Ja.
Urlaubsansprüche können grundsätzlich nach zwei Jahren ab Ende des Urlaubsjahres, in dem sie entstanden sind, verjähren, wenn sie nicht konsumiert werden. Arbeitgeber dürfen den Verfall jedoch nicht einfach herbeiführen und müssen Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit geben, den Urlaub zu verbrauchen.
Bekomme ich während des Urlaubs mein Gehalt?
Ja.
Während des Urlaubs erhalten Sie das sogenannte Urlaubsentgelt, also Ihr normales Entgelt.
Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld (Urlaubszuschuss) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Anspruch besteht, wenn er im Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Was passiert mit meinem Resturlaub bei einer Kündigung?
Nicht verbrauchter Urlaub soll möglichst während der Kündigungsfrist konsumiert werden.
Ist das nicht möglich, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung.
Kann ich auf meinen Urlaub verzichten?
Nein.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch dient Ihrer Erholung und kann grundsätzlich nicht wirksam aufgegeben werden.
Kann mir Urlaub ausbezahlt werden?
Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nein.
Eine Auszahlung ist in der Regel erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsersatzleistung möglich.
Zählen Feiertage zum Urlaub?
Nein.
Fällt ein gesetzlicher Feiertag in Ihren Urlaub, wird dieser nicht als Urlaubstag angerechnet.
Kann ich während des Urlaubs arbeiten?
Der Urlaub dient Ihrer Erholung.
Eine Erwerbstätigkeit während des Urlaubs ist nur zulässig, wenn dadurch der Erholungszweck nicht beeinträchtigt wird und keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt werden.
Kann ich Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen?
Ja.
Nicht verbrauchter Urlaub kann grundsätzlich übertragen werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Urlaub möglichst zeitnah zu konsumieren.
Was ist Sonderurlaub?
Sonderurlaub ist eine bezahlte Dienstfreistellung aus bestimmten persönlichen Gründen, zum Beispiel:
- Eheschließung
- Geburt eines Kindes
- Todesfall naher Angehöriger
- Übersiedlung (je nach Kollektivvertrag)
Die Voraussetzungen sind im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt.
Was soll ich tun, wenn mein Urlaub nicht gewährt wird?
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber.
Kommt keine Einigung zustande oder werden Ihre Rechte verletzt, wenden Sie sich an die Gewerkschaft Bau-Holz. Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gut zu wissen
Urlaub dient der Erholung und dem Schutz Ihrer Gesundheit. Deshalb kann Urlaub grundsätzlich weder einseitig angeordnet noch durch Geld ersetzt werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Tipp der Gewerkschaft Bau-Holz: Lassen Sie Resturlaub nicht unnötig ansammeln. Planen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig und bewahren Sie alle Urlaubsvereinbarungen schriftlich auf. Bei Fragen rund um Urlaub, Urlaubsgeld oder Urlaubsersatzleistung unterstützen wir Sie gerne.
