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Verpflichtet sich jemand zu einer Arbeitsleistung für einen anderen, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Er ist zweiseitig verbindlich, da beide Vertragspartner (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) sowohl Rechte als auch Pflichten haben.

 

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht zwingend festgelegt sind. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Bezahlung des Entgelts, die des Arbeitnehmers besteht in der Arbeitsleistung.

 

Schenken Sie daher dem Inhalt Ihres Arbeitsvertrages (Dienstzettels) höchste Aufmerksamkeit. Dieser hat Auswirkungen auf Ihr gesamtes Arbeitsleben im Betrieb - und möglicherweise sogar darüber hinaus. Sowohl der schriftliche Arbeitsvertrag als auch der Dienstzettel sind gebührenfrei.

 

Wie muss ein Arbeitsvertrag aussehen?

 

Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist normalerweise an keine Formvorschrift gebunden. Aus diesem Grunde kann er nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder sogar durch eine „schlüssige Handlung” zustande kommen. Letzteres zum Beispiel einfach dadurch, dass jemand Arbeitsleistungen für einen anderen erbringt und dieser die Leistungen annimmt. Gibt es jedoch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel aushändigen.

 

Merkmale des Arbeitsvertrages

  • persönliche Abhängigkeit (Weisungsrecht des Arbeitgebers)
  • Arbeitnehmer sind wirtschaftlich abhängig
  • Arbeitsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse
  • persönliche Arbeitspflicht
  • Arbeit mit Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt
  • Eingliederung des Arbeitnehmers in die Organisation des Betriebes
  • der Erfolg der Arbeit kommt dem Arbeitgeber zu Gute, es trifft ihn aber auch das Risiko (z.B. wenn das Produkt nicht verkauft wird oder fehlerhaft ist)

Achtung!

 

Damit ein Arbeitsverhältnis vorliegt, müssen nicht alle genannten Merkmale vorliegen. Sie müssen aber überwiegen.

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