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Arbeitsvertrag und Dienstvertrag – Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Darin werden die wichtigsten Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt, zum Beispiel:
- Tätigkeit
- Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Entgelt
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses.
Was ist ein Dienstvertrag?
Der Begriff Dienstvertrag ist der gesetzliche Begriff im österreichischen Arbeitsrecht.
Im Alltag werden die Begriffe Arbeitsvertrag und Dienstvertrag meist gleich verwendet.
Es handelt sich grundsätzlich um dieselbe Art von Vertrag.
Gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstvertrag?
Im normalen Arbeitsverhältnis gibt es keinen wesentlichen Unterschied.
- Dienstvertrag ist der juristische Begriff.
- Arbeitsvertrag ist der gebräuchliche Begriff im Alltag.
Beide regeln die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Nein.
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.
Aus Beweisgründen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen.
Was ist ein Dienstzettel?
Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, muss der Arbeitgeber einen Dienstzettel ausstellen.
Der Dienstzettel enthält die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses.
Er ersetzt jedoch keinen Arbeitsvertrag.
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Ein Arbeitsvertrag sollte unter anderem enthalten:
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeitsbereich
- Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Höhe des Entgelts
- Kollektivvertrag
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
- Probezeit (falls vereinbart)
Muss ich den Arbeitsvertrag sofort unterschreiben?
Nein.
Nehmen Sie sich Zeit, den Vertrag sorgfältig zu lesen.
Bei Unklarheiten sollten Sie sich vor der Unterschrift beraten lassen.
Kann ich den Arbeitsvertrag nachträglich ändern?
Ja.
Änderungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn beide Seiten zustimmen.
Eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber ist nur in wenigen gesetzlich zulässigen Fällen möglich.
Darf mein Arbeitsvertrag schlechter sein als der Kollektivvertrag?
Nein.
Ein Arbeitsvertrag darf niemals schlechtere Bedingungen enthalten als der geltende Kollektivvertrag oder gesetzliche Bestimmungen.
Bessere Vereinbarungen sind jederzeit möglich.
Welcher Vertrag gilt, wenn Arbeitsvertrag und Kollektivvertrag unterschiedlich sind?
Es gilt immer die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung.
Gesetzliche Mindeststandards und Kollektivverträge können durch einen Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht verschlechtert werden.
Was ist eine Probezeit?
Während der vereinbarten Probezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Kann der Arbeitgeber meine Aufgaben einfach ändern?
Nicht beliebig.
Kleinere Änderungen können zulässig sein.
Eine wesentliche Änderung Ihrer Tätigkeit oder Ihres Arbeitsortes ist meist nur mit Ihrer Zustimmung oder auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung möglich.
Kann mein Arbeitgeber meinen Arbeitsort ändern?
Nur wenn dies im Arbeitsvertrag, im Kollektivvertrag oder aufgrund des Weisungsrechts zulässig ist.
Größere Änderungen müssen in vielen Fällen vereinbart werden.
Darf mein Arbeitgeber mein Gehalt einseitig kürzen?
Nein.
Eine Lohnkürzung ist grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung oder aufgrund einer kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Regelung möglich.
Muss ich den Kollektivvertrag kennen?
Ja.
Der Kollektivvertrag regelt viele wichtige Ansprüche wie:
- Mindestlohn
- Arbeitszeit
- Überstunden
- Zuschläge
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Kündigungsfristen
Kann ich den Arbeitsvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?
Ja.
Die Gewerkschaft Bau-Holz überprüft Ihren Arbeitsvertrag kostenlos und erklärt Ihnen Ihre Rechte.
Gut zu wissen
Gesetz
Das Gesetz regelt die Mindeststandards, die für alle Arbeitnehmer gelten.
Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag verbessert viele gesetzliche Mindeststandards und wird zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebervertretung ausgehandelt.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt Ihre persönlichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.
Es gilt immer das Günstigkeitsprinzip:
Die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung kommt zur Anwendung.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen Arbeitsvertrag mit 2.200 € brutto.
Der Kollektivvertrag schreibt jedoch für seine Tätigkeit einen Mindestlohn von 2.450 € brutto vor.
➡️ Ergebnis: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 2.450 € brutto, weil der Kollektivvertrag Vorrang hat.
Tipp der Gewerkschaft Bau-Holz
Unterschreiben Sie niemals einen Arbeitsvertrag, den Sie nicht vollständig verstanden haben.
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterschrift von der Gewerkschaft Bau-Holz prüfen. So vermeiden Sie spätere Nachteile und kennen Ihre Rechte von Anfang an.
