Die häufigsten Fragen und Antworten
Wie bekomme ich einen Termin zur Beratung?
Um ein bestmögliches Service-Gespräch zu ermöglichen, bitte wir Sie, sich vorab anzumelden und mit unserer Mitarbeiterin einen Termin zu koordinieren.
Wie viele Stunden darf ich am Tag auf der Baustelle arbeiten?
Max. 12 Stunden am Tag, diese Gesetzt wurde 2018 anerkannt.
Wöchentlich 60 Stunden. Nach 17 Wochen müßen die Stunden so angeordnet werden das nicht mehr als 48 Stunden in der Woche gearbeitet wird.
Kann ich Überstunden verweigern?
In jedem Kollektivvertrag wie die Überstunden geregelt sind.
Für die 11. und 12 Stunde besteht eine eigene Regelung unter §7 Abs. 6 AZG, das man aus persönlichen Gründen verweigern kann.
Gibt es für Überstunden Zuschläge?
Ja, diese sind im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
25 bzw. 30 Urlaubstage pro Jahr
Kann mein Urlaub verfallen?
3 Jahre kann der Urlaub mitgenommen werden, nach dem 3 Jahr verfällt er.
Wie wird der Urlaub vereinbart?
Immer in beiderseitigem Einverständnis.
Was muss ich pro Monat verdienen?
Das hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Um es genau zu prüfen, Bitte einen Termin vereinbaren.
Muss ich auf Anordnung vom Arbeitgeber in Urlaub gehen?
Nein, der Urlaub ist immer im Einvernehmen zu vereinbaren.
Dieser Fragen- und Antworten Katalog wird von uns laufend ergänzt und erweitert.
Seit Mai 2017 gab es bereits über 2500 Beratungen.