Häufige Fragen und Antworten
Wie bekomme ich einen Termin zur Beratung?
Um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können, bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Gemeinsam mit unserer Mitarbeiterin finden wir einen passenden Zeitpunkt.
Vereinbarung unter www.faire-arbeit.at
Wie viele Stunden darf ich täglich arbeiten?
Grundsätzlich beträgt die tägliche Normalarbeitszeit 8 Stunden.
Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei:
- maximal 12 Stunden pro Tag
- maximal 60 Stunden pro Woche
Im Durchschnitt dürfen innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Kann ich Überstunden verweigern?
Grundsätzlich können Überstunden angeordnet werden, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag vorgesehen ist.
Für die 11. und 12. Arbeitsstunde gilt jedoch eine besondere Regelung (§ 7 Abs. 6 Arbeitszeitgesetz): Diese können aus berücksichtigungswürdigen persönlichen Gründen ohne Nachteile abgelehnt werden.
Gibt es Zuschläge für Überstunden?
Ja.
Die Höhe der Überstundenzuschläge richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag und beträgt häufig 50 % oder 100 %.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf:
- 25 Arbeitstage Urlaub pro Jahr
- 2,2 Tage im Monat
- ab 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage.
Kann mein Urlaub verfallen?
Ja.
Nicht verbrauchter Urlaub kann grundsätzlich drei Jahre lang konsumiert werden. Danach kann der Anspruch verfallen.
Kann mich mein Arbeitgeber in Urlaub schicken?
Nein.
Urlaub kann ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.
Muss ich Betriebsurlaub konsumieren?
Auch ein Betriebsurlaub muss grundsätzlich mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinbart werden. Eine einseitige Anordnung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Was muss ich mindestens verdienen?
Das richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag Ihrer Branche.
Wir überprüfen gerne kostenlos, ob Ihr Lohn korrekt abgerechnet wurde.
Habe ich Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Ja, wenn dies im Kollektivvertrag geregelt ist.
Das 13. und 14. Monatsgehalt sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern werden durch den Kollektivvertrag geregelt.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag wird zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebervertretung abgeschlossen.
Er regelt unter anderem:
- Mindestlöhne
- Arbeitszeit
- Überstunden
- Zulagen
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Kündigungsfristen
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach:
- dem Kollektivvertrag,
- dem Arbeitsvertrag und
- den gesetzlichen Bestimmungen.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Darf ich im Krankenstand gekündigt werden?
Ja.
Ein Krankenstand schützt grundsätzlich nicht vor einer Kündigung. Es bestehen jedoch besondere Schutzbestimmungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Muss ich im Krankenstand erreichbar sein?
Nein.
Sie müssen alles unterlassen, was Ihre Genesung verzögert. Ansonsten müssen Sie sich nicht ständig für den Arbeitgeber bereithalten.
Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?
Ja.
Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse das Krankengeld.
Was passiert, wenn ich einen Arbeitsunfall habe?
Melden Sie den Arbeitsunfall sofort Ihrem Arbeitgeber.
Bei schweren Verletzungen sollte außerdem unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Habe ich Anspruch auf Diäten oder Taggeld?
Das hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag und Ihrer Tätigkeit ab.
Wir prüfen gerne kostenlos Ihren Anspruch.
Wer kontrolliert meine Lohnabrechnung?
Die Gewerkschaft Bau-Holz überprüft Ihre Lohnabrechnung kostenlos und stellt fest, ob Sie den richtigen Lohn erhalten haben.
Ich habe meine Arbeit verloren. Was soll ich tun?
Melden Sie sich sofort beim AMS und kontaktieren Sie die Gewerkschaft. Oft können noch offene Ansprüche wie Lohn, Überstunden, Urlaub oder Sonderzahlungen geltend gemacht werden.
Warum soll ich Mitglied der Gewerkschaft werden?
Als Mitglied profitieren Sie unter anderem von:
- kostenloser Rechtsberatung
- Vertretung vor Gericht
- Überprüfung Ihrer Lohnabrechnung
- Unterstützung bei Problemen mit dem Arbeitgeber
- Informationen zu Ihren Rechten
- starken Kollektivverträgen
Seit wann gibt es unsere Beratung?
Seit Mai 2017 konnten bereits über 2.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgreich beraten und unterstützt werden.
Lohn & Gehalt
Warum ist mein Lohn niedriger als erwartet?
Dafür kann es verschiedene Gründe geben, etwa Abzüge für Steuern, Sozialversicherung oder fehlerhafte Abrechnungen. Wir prüfen Ihre Lohnabrechnung kostenlos.
Wie erkenne ich, ob ich richtig eingestuft wurde?
Die Einstufung richtet sich nach Ihrer Tätigkeit und dem Kollektivvertrag. Eine falsche Einstufung kann zu einem zu niedrigen Lohn führen.Daher bitte melde dich bei deiner Gewerkschaft.
Wann muss mein Lohn am Konto sein?
Der Auszahlungstermin ist im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag geregelt.
Arbeitszeit
Muss ich jede Überstunde leisten?
Nein. Überstunden müssen zulässig sein und unterliegen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen.
Habe ich Anspruch auf Pausen?
Ja. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht Ihnen grundsätzlich eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
Muss ich Fahrzeiten zur Baustelle selbst bezahlen?
Das hängt davon ab, ob es sich um Arbeitszeit oder Wegzeit handelt und was im Kollektivvertrag geregelt ist.
Urlaub
Kann mein Arbeitgeber mich in Urlaun schicken?
NEIN muss immer vereinbart werden, wenn er das machen sollte und du bist nicht einverstanden, immer eine schriftliche Arbeitsbereitschaft senden und auch arbeitsbereit sein!
Kann ich einseitig in Urlaub gehe?
Nein Urlaub ist immer ein Einvernhmliche vereinbarung.
Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub streichen?
Bereits genehmigter Urlaub kann grundsätzlich nicht einseitig widerrufen werden.
Bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, wenn dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist. In der Bauwirtschaft besteht in der Regel Anspruch darauf.
Krankenstand
Muss ich mich am ersten Krankheitstag krankmelden?
Ja. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Wann brauche ich eine Krankenstandsbestätigung?
Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bestätigung verlangen. Wann diese vorzulegen ist, richtet sich nach den betrieblichen Regelungen oder dem Kollektivvertrag.
Kündigung
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Nicht immer. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Kündigung jedoch dringend zu empfehlen.
Was passiert mit meinem Resturlaub bei einer Kündigung?
Nicht konsumierter Urlaub ist grundsätzlich auszubezahlen, wenn er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr verbraucht werden kann. In der BUAK nimmst du deinen Urlaub mit. Kannst aber inerhald von drei Tagen eine Urlaubsersatzleistung beantrage.
Bekomme ich eine Endabrechnung?
Ja. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie eine Endabrechnung über alle offenen Ansprüche.
Arbeitsrecht
Darf mein Arbeitgeber mein Handy kontrollieren?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Privatsphäre der Arbeitnehmer ist gesetzlich geschützt.
Muss ich private Arbeitskleidung selbst bezahlen?
Persönliche Schutzausrüstung, die für die Arbeit erforderlich ist, muss grundsätzlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Wer bezahlt Sicherheitsschuhe oder Schutzkleidung?
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist vom Arbeitgeber bereitzustellen.
Bauwirtschaft
Wer hat Anspruch auf Leistungen der BUAK?
Beschäftigte in der Bauwirtschaft, deren Arbeitsverhältnis dem BUAK-Gesetz unterliegt.
Wie viele Schlechtwetterstunden dürfen anfallen?
Die Regelungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem Kollektivvertrag.
Was passiert bei Hitze auf der Baustelle?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen, beispielsweise Trinkwasser bereitzustellen und die Arbeit entsprechend zu organisieren.
Habe ich Anspruch auf Taggeld oder Auslösen?
Das hängt vom Kollektivvertrag und Ihrem Einsatzort ab.
Gewerkschaft
Warum sollte ich Mitglied werden?
Mitglieder profitieren von kostenloser Rechtsberatung, Vertretung vor Gericht, Lohnkontrollen, Unterstützung bei Problemen mit dem Arbeitgeber und einer starken Interessenvertretung.
Ist die Beratung kostenlos?
Eine Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos. Mitglieder profitieren darüber hinaus von umfangreichen Leistungen und Rechtsschutz.
Grenzgänger
Da ihr viele Beschäftigte aus Slowenien, Kroatien und anderen Nachbarländern betreut, würde ich auch einen eigenen Bereich aufnehmen:
- Wie funktioniert der Lohnsteuerausgleich?
- Habe ich Anspruch auf Familienbeihilfe?
- Was ist eine Differenzzahlung?
- Was ist eine A1-Bescheinigung?
- Wie beantrage ich die ID Austria?
- Welche Unterlagen brauche ich für den Lohnsteuerausgleich?
- Kann ich Familienheimfahrten steuerlich geltend machen?
- Wer hilft mir beim Ausfüllen der Formulare?
